Geänderte Prüfungsbedingungen
Seit dem 1. Januar 2020 gelten bundesweit neue Prüfungsbedingungen zur Abnahme von Schwimmprüfungen. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Für alle bereits abgelegten Schwimmprüfungen gilt Bestandschutz!
Es gibt nur noch einen Schwimmpass für alle Altersklassen; die Änderungen sind nachfolgend in blauer Schrift gekennzeichnet.
Die Abnahme der Schwimmprüfungen erfolgt nach vorheriger Absprache. In den Sommerferien können von Dienstag bis Sonntag immer um 9:30 Uhr Schwimmprüfungen absolviert werden. Die Prüfungsgebühr beträgt bei erfolgreicher Prüfung 5,00 €, zzgl. Eintrittsgebühr.
Es gelten
Quelle: www.dsv.de